Projektsteuerung / Bauoberleitung :
Die Projektsteuerung (nach § 31, HOAI) übernimmt die deligierbaren
Aufftraggeberfunktionen und beinhaltet unter anderem das Aufstellen und das
Überwachen von Organisations-, Termin- und Zahlungsplänen sowie die die laufende
Information des Aufftraggebers über die Projektabwicklung und das rechtzeitige
Herbeiführen von Entscheidungen des Auftraggebers.
Die Bauoberleitung (nach § 55, Lph 8, HOAI) hat die Aufsicht über die
örtliche Bauüberwachung, sowie die Koordination der an der Überwachung fachlich
Beteiligten, insbesondere Prüfen auf Übereinstimmung und das Freigeben von
Plänen Dritter.
PROF. PETER KRÜGER
- INGENIEURBÜRO
GMBH Giers-Schanzendorf 13, 28870
Ottersberg-Posthausen Tel.: 0 42 97 / 81 88 0, Fax: 0 42 97 / 81 88 44
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